SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich ermächtige die Stadt Fellbach Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadt Fellbach auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


Hinweise:
Hinweise: SEPA-Lastschriftmandate werden nur von Eigentümern, jedoch nicht von Mietern eines Objekts angenommen. Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für aktuell durch Bescheid/ Rechnung festgesetzte Forderungen. Für jede weitere in Zukunft hinzukommende Forderung (z.B. neues Objekt, weiterer Hund, etc.) ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Stadt Fellbach, Marktplatz 1, 70734 Fellbach
DE6500100000000836
Die Mandatsreferenz wird von Stadt Fellbach vergeben.

Ihre Angaben

Steuer- bzw. Rechnungspflichtige/r gemäß Bescheid bzw. Rechnung: *













Kontoverbindung







Mehrfachauswahl möglich






zum Anhören:

Mit dem Absenden des Formulars stimme ich der Datenschutzerklärung zu.
Felder mit einem * sind Pflichtfelder
Informationen:

Haben Sie Fragen?



Stadt Fellbach
Marktplatz 1
70734 Fellbach

Tel.: 0711/5851-5012

E-Mail: steuerabteilung@fellbach.de

Datenschutz  Impressum

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben: